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Technische Ausstattung des Rettungsdienstes

Ansprechperson

Mathias Koch
Leitung und Geschäftsführung Rettungsdienst

m.koch@drk-potsdam.de

Tel.: 033200 / 513 620

DRK-Rettungsdienst Potsdam-Mittelmark gGmbH
Arthur-Scheunert-Allee 2
14558 Nuthetal

Um den immer komplexeren Anforderungen an die präklinische medizinische Notfallrettung in Deutschland gerecht zu werden, ist es nötig, die Ausstattung der Rettungstransportwagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Krankentransportwagen (KTW) am aktuellen Stand der Technik zu orientieren. Die Sicherheit der Patienten und der Arbeitsschutz der Einsatzkräfte stehen immer an erster Stelle.

Um dies gewährleisten zu können, gelten europaweite verbindliche Mindeststandards (DIN EN 1789 / DIN 75079) für die Einsatzfahrzeuge im Rettungsdienst. Diese legen unter anderem die technischen Mindestanforderungen für die Einsatzfahrzeuge als auch deren Mindestausstattung in Sachen medizinischem Equipment fest.

Um den Fokus auf eine optimale Behandlung der Patientinnen und Patienten zu erreichen, legen wir Wert auf die Arbeit mit modernster Medizintechnik wie Defibrillatoren mit EKG-Funktion, Beatmungsgeräte und elektrohydraulischen Patientenfahrtragen.

Der Rettungstransportwagen - RTW

Als Rettungstransportwagen (RTW) – fälschlicherweise umgangssprachlich auch oft "Krankenwagen" genannt – werden Krankenkraftwagen in Anlehnung an die DIN EN 1789:2014-12 - Typ C: Mobile Intensive Care Unit eingesetzt.

Diese Fahrzeuge sind für...

  • ...das Heranführen von medizinischem Material und Personal zum Wiederherstellen und Aufrechterhalten der Vitalfunktionen
  • und dazugehörig dem Notfalltransport in eine spezialisierte Klinik vorgesehen.

Alternativ werden auch Intensivtransporte in Begleitung von in der Intensivmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, sofern zum gegebenen Zeitpunkt keine Intensivtransportwagen (ITW) zur Verfügung stehen.

  • Personelle Besatzung

    Die Besatzung des Rettungswagen in Brandenburg wird festgelegt durch die Landesrettungsdienstplanverordnung. Der Rettungswagen muss mit mindestens zwei fachlich ausgebildeten und geeigneten Personen besetzt werden.

    Einerseits muss mindestens eine der Personen die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter erfolgreich abgeschlossen haben. Übergangsweise und alternativ ist auch die Besetzung mit der Qualifikation als Rettungsassistent / Rettungsassistentin möglich. Diese Person übernimmt dabei führend die Patientenbetreuung und ist Transportführer (Beifahrer).

    Die zweite Person muss mindestens die Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter erfolgreich durchlaufen haben. Letztere Person soll im Regelfall auch den Rettungswagen fahren und unterstützt seine Teampartnerin / seinen Teampartner bei der Versorgung der Patienten.

  • Technische Ausstattung

    Die technische Ausstattung eines Rettungswagens ist trotz der einheitlichen Normung zumeist noch vielfältiger als gefordert. Es ist angepasst an das derzeitige Leistungsspektrum der präklinischen Notfallmedizin, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich herausfordert.

    Umgangssprachlich wird der RTW gerne als rollende Intensivstation bezeichnet. Denn neben der Überwachung der Vitalwerte wie Blutdruck, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung lassen sich viele weitere notfallmedizinische Maßnahmen direkt im Fahrzeug oder mit dem Material am Einsatzort durchführen.

    Vielzahl an Medizintechnik an Bord

    Das Wiederbeleben und maschinelle Beatmen von Patienten, die Gabe von Medikamenten als auch die situationsangepasste Lagerung und der Transport von Patientinnen und Patienten sind nur einige wenige Maßnahmen, die das Team durchführen kann. 

    Dafür stehen dem Personal eine Vielzahl an Medizintechnik und weitere Ausrüstung zur Verfügung. Dieses Material ist auf dem Fahrzeug selbst oder in Notfallkoffern bzw. -rucksäcken verladen.

    • Diagnostik: Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Fieberthermometer, Blutzucker-Messgeräte, Pupillen-Diagnostik-Leuchte, Reflexhammer, Pulsoximeter
    • Atmung: Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät (Medumat Standard²), Beatmungsbeutel, Absaugpumpe (ACCUVAC Pro), Intubationsbesteck und Tuben (Endotrachaeltuben, Larynxtuben, Guedeltuben)
    • Kreislauf: EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacherfunktion (Corpuls C3), Spritzenpumpe (B. Braun Space), Infusionslösungen
    • Medikamente: Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Herz- / Kreislaufmedikamente, Antiasthmatika, Antiallergika etc.
    • Sonstiges: diverses Verbandmaterial, Schienen zum Ruhigstellen von Gliedmaßen, notfallchirurgisches Besteck (bspw. Thoraxdrainage oder Wundversorgungs-Sets), Vakuum-Matratze, Schaufeltrage, Tragestuhl, diverse Desinfektionsmittel, Infektionsschutzmaterial etc.

Das Notarzteinsatzfahrzeug - NEF

Als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wird ein Einsatzfahrzeug in Anlehnung an die DIN 75079 - 2009-11  eingesetzt.

Dieses Fahrzeug ist für...

  • ...das Heranführen von medizinischem Material zum Wiederherstellen und Aufrechterhalten der Vitalfunktionen
  • und dazugehörig dem Heranführen des Notarztes zum Einsatzort (Rendezvous-System)

Gegenüber einem RTW ist das NEF ein reiner Notarzt-Zubringer. Mit dem Fahrzeug lassen sich keine Patienten transportieren. Im Gegensatz dazu gibt es den Notarztwagen (NAW), der im Grunde ein Rettungswagen mit Notarzt und entsprechender Ausrüstung an Bord ist. In dieser Form spricht man vom Kompaktsystem.

  • Personelle Besatzung

    Die Besatzung des Notarzteinsatzfahrzeuges in Brandenburg wird festgelegt durch die Landesrettungsdienstplanverordnung. Das NEF muss mit einer Notärztin oder einem Notarzt und einer Notfallsanitäterin / Rettungsassistentin oder einem Notfallsanitäter / Rettungsassistenten als Fahrerin oder Fahrer besetzt sein.

    Notärztinnen und Notärzte im Sinne der Verordnung und des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetztes sind solche Ärztinnen und Ärzte, die über eine Qualifikation nach § 14 Abs 1 des BbgRettG (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz) verfügen. Also vielmehr die Voraussetzungen der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg erfüllen.

  • Technische Ausstattung

    Die technische Mindestausstattung eines Notarzteinsatzfahrzeuges wird vorgeschrieben durch die DIN 75079. Die Ausrüstung gleicht grundsätzlich der notfallmedizinischen Ausrüstung eines Rettungswagens. Darüber hinaus werden aber zusätzlich Materialien mitgeführt, die dem Notarzt vorbehalten sind.

    Äquivalent zum Rettungswagen könnte man auch behaupten, dass ein NEF ebenso eine rollende Intensivstation ist. Die DIN-Norm definiert einen ähnlichen einheitlichen Standard an Ausrüstung und Medizintechnik, die mitgeführt werden muss.

    Neben dem Überwachen der Vitalwerte wie Blutdruck, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung können auch alle weiteren notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort getroffen werden. Der Unterschied zum RTW liegt darin, dass zusätzlich weiteres Material mitgeführt wird, das vorbehaltlich dem Notarzt zur Verfügung steht.

    Notarzt kann spezielle Medikamente geben

    Neben der Wiederbelebung und maschinellen Beatmung von Patienten kann der Notarzt zudem eine Thoraxdrainage, eine Koniotomie oder sogar eine Thorakotomie durchführen. Darüber hinaus gibt er unter anderem weitere spezifische Medikamente (bspw. Betäubungsmittel wie Morphin oder Fentanyl).

    Dafür steht dem Personal eine Vielzahl an Medizintechnik und weitere Ausrüstung zur Verfügung. Dieses Material ist auf dem Fahrzeug selbst oder in Notfallkoffern bzw. -rucksäcken verladen.

    • Diagnostik: Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Fieberthermometer, Blutzucker-Messgeräte, Pupillen-Diagnostik-Leuchte, Reflexhammer, Pulsoximeter
    • Atmung: Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät (Medumat Standard²), Beatmungsbeutel, Absaugpumpe (ACCUVAC Pro), Intubationsbesteck und Tuben (Endotrachaeltuben, Larynxtuben, Guedeltuben)
    • Kreislauf: EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacherfunktion (Corpuls C3), Spritzenpumpe (B. Braun Space), Infusionslösungen
    • Medikamente: Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Herz- / Kreislaufmedikamente, Antiasthmatika, Antiallergika, Betäubungsmittel etc.
    • Sonstiges: diverses Verbandmaterial, notfallchirurgisches Besteck (bspw. Thoraxdrainage-, Koniotomie- oder Thorakotomie-Sets) uvm.

Der Krankentransportwagen - KTW

Gegenüber einem Rettungswagen hat ein Krankentransportwagen (KTW) eine ganz andere Aufgabe. Diese Einsatzfahrzeuge sind ebenso an die DIN EN 1789:2014-12 - Typ A: Ambulance Cars angelehnt. 

Diese Fahrzeuge sind grundsätzlich für

  • den Transport von nicht akut erkrankten Patientinnen und Patienten gedacht.

Hierbei gilt zwischen regulären "Krankenfahrten" als auch dem "qualifizierten Krankentransport" zu unterscheiden.

Der § 3 Abs. 4 BbgRettG (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz) definiert den qualifizierten Krankentransport als "Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind". Sie bedürfen nach ärztlicher Beurteilung einerseits der medizinisch fachlichen Betreuung durch medizinisches Fachpersonal und andererseits eines medizinisch-technisch ausgestatteten Krankentransportfahrzeuges.

Wie das BayRDG eine Krankenfahrt definiert

Eine Konkretisierung einer "Krankenfahrt" stellt das BbgRettG nicht dar. Dahingegen führt das BayRDG sinngemäß eine beispielhafte Definition aus: Die o.g. Personen- oder Patientengruppe bedarf während der Fahrt nicht der medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens und bei denen solches auf Grund ihres Zustands nicht zu erwarten ist.

Wann wird also eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport verordnet? Grundsätzlich beurteilt und verordnet eine Ärztin oder ein Arzt beziehungsweise die Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten eine solche Beförderung. Näheres hierzu klärt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

  • Personelle Besatzung

    Die Besatzung des Krankenwagens in Brandenburg ist festgelegt durch die Landesrettungsdienstplanverordnung. Der Krankentransportwagen muss mit mindestens zwei ausgebildeten und qualifizierten Rettungssanitätern besetzt sein.

    Diese Voraussetzung gilt nicht für Krankentransportwagen (bspw. KTW-B) des Katastrophen- oder Zivilschutzdienstes.

  • Technische Ausstattung

    Die technische Ausstattung in einem Krankentransportwagen variiert meistens trotz der einheitlichen Normung. Dabei ist auch unsere Ausrüstung auf den KTW angepasst an das derzeitige Leistungsspektrum, um unseren Patientinnen und Patienten jederzeit gerecht zu werden.
    Grundsätzlich wird gegenüber einem Rettungswagen nur eine geringe Anzahl an medizinischer Ausstattung mitgeführt.

    Dafür steht dem Personal dennoch eine Vielzahl an Medizintechnik und weitere Ausrüstung zur Verfügung. Dieses Material ist auf dem Fahrzeug selbst oder in Notfallkoffern bzw. -rucksäcken verladen.

    Zur Verfügung stehen uns:

    • eine Fahrtrage,
    • ein Tragestuhl,
    • eine Sauerstoffanlage im Fahrzeug bzw. ein tragbares Sauerstoffinhalationsgerät,
    • eine automatische Absaugpumpe,
    • diverses Verbandmaterial,
    • eine Infusionshalterung,
    • und ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED).