Die Ausbildung zur Rettungsschwimmerin und zum Rettungsschwimmer ist wie die
Erste Hilfe-Ausbildung auch eine Breitenausbildung. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen gibt es in Bronze, Silber und Gold. Silber ist dabei der Standard, den in der Regel auch jedes aktive Wasserwacht-Mitglied hat. Eine gewisse Grundkondition reicht meist aus, um die Ausbildung, die 16 Schulstunden dauert, zu absolvieren. Ein vorangegangener Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als drei Jahre ist dabei Voraussetzung.
Doch mit dem Rettungsschwimmabzeichen geht es bei der Wasserwacht erst richtig los. Mit Knotenkunde, Schnorchelabzeichen und einer Ausbildung in Wiederbelebung geht es zum „Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst“. Das ist die Grundqualifikation für alle Wasserwachts-Mitglieder, die Badeaufsicht an Gewässern machen.
Vier Module schließen sich dann in der Ausbildung zur Wasserretterin bzw. zum Wasserretter an. Dabei werden notfallmedizinische Kenntnisse vertieft, spezielle Rettungen auch aus Flüssen geübt oder das Retten mit dem Boot trainiert. Wer Wasserretterin bzw. Wasserretter ist, hat auch die Grundqualifikation im Sanitätsdienst und kann sich ebenso im Sanitätsdienst bei Veranstaltungen engagieren.