Geschichte
Geschützte Personen
Schutz von Journalisten
Verbotene Waffen
Verbotene Kriegsmethoden
Schutzzeichen
Der Minimal-Standard
Grundprinzipien
Verbreitungsarbeit
Das humanitäre Völkerrecht leben und verbreiten
Das Deutsche Rote Kreuz hat sich gemäß Artikel 3 der Statuten der Bewegung und § 2 der Satzung des DRK die Verbreitungsarbeit zur Aufgabe gemacht. Gleichzeitig wurde es als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich ausdrücklich in § 2 DRK-Gesetz mit dem Verbreiten der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Bewegung sowie mit der Unterstützung der Bundesregierung hierbei beauftragt. Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Genfer Abkommen von 1949 begrüßte das Deutsche Rote Kreuz daher als Nationale Gesellschaft eines EU-Mitgliedslandes das Erstellen einer Deklaration durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Als Hilfsgesellschaft der staatlichen Behörden im humanitären Bereich bekräftigte es seine Kooperation und die Unterstützung dieser Institutionen im Verbreiten und Umsetzen des humanitären Völkerrechts.Weiterführende Links
- Mithilfe der PDF-Datei (4 MB) können Sie sich einen Eindruck von der Ausstellung „Our World at War" schaffen.
- Wenn Sie eine Auswahl von Bildern aus dem Buch herunterladen möchten, können Sie sie sich als PDF herunterladen (3,7 MB).