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Betreuungsdienste zur Unterstützung im Alltag
Der DRK-Kreisverband Potsdam/Zauch-Belzig e.V. bietet Betreuungsdienste an, die darauf ausgerichtet sind, die Selbstständigkeit von unterstützungs- und pflegebedürftigen Personen so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern. Ziel ist es, eine individuelle Betreuung sicherzustellen und gleichzeitig die Angehörigen durch Entlastung zu unterstützen. Die Betreuungsdienste befinden sich an den Standorten Beelitz und Teltow.
Für eine ausführliche, bedarfsgerechte Beratung wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Betreuungsdienst vor Ort. Dabei erfolgt eine individuelle Abstimmung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, besteht die Möglichkeit, die Betreuungsangebote auch als Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen unsere Ansprechpersonen gern zur Verfügung.
Landen Sie per Klick bei den Infos, die Sie suchen:
Ambulanter DRK-Betreuungs- und Entlastungsdienst für Beelitz und Umgebung
Sorglos durch den Alltag mit dem ambulanten DRK-Betreuungs- und Entlastungsdienst für Beelitz und Umgebung. Wir entlasten stundenweise pflegende Angehörige und betreuen pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen.
Der ambulante DRK-Betreuungs- und Entlastungsdienst in Beelitz und Umgebung bietet eine zuverlässige Unterstützung, um den Alltag pflege- und unterstützungsbedürftiger Menschen sowie entlastende Maßnahmen für Angehörige zu gewährleisten. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu fördern und den Alltag so sorglos wie möglich zu gestalten.
Carolin Papendorf leitet den ambulanten DRK-Betreuungs- und Entlastungsdienst für Beelitz und Umgebung.
Wie der Betreuungs- und Entlastungsdienst Beelitz Sie unterstützt:
Angebote zur Häuslichen Betreuung (z. B. Bewegungsübungen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, gemeinsam Entspannen, Anwesenheit zur emotionalen Sicherheit)
Begleitung zur Wahrnehmung wichtiger Termine, Besuche bei Verwandten, Bekannten
Begleitung zu Arztbesuchen, Einkäufe
Spaziergänge und Gespräche führen zur Gemeinschaftsförderung
Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten (z. B. Abwaschen, kleinere Reinigungsarbeiten)
Unterstützung bei der allgemeinen Organisation von Dienstleistungen (z. B. Organisation von Hol- und Bringdienste)
Häufige Fragen zum ambulanten DRK-Betreuungs- und Entlastungsdienst Beelitz
Was heißt Betreuung und Entlastung genau?
Es ist das Anliegen der Betreuungsdienste, Wohlbefinden und Unabhängigkeit hilfebedürftiger Menschen zu fördern und sie darin zu begleiten, diese wiederzuerlangen.
Wir betreuen Menschen tagsüber. Die Betreuungsdienste fördern Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie deren Erhalt.
Damit entlasten Mitarbeitende der Betreuungsdienste pflegende Angehörige und ermöglichen ihnen eine Auszeit.
Das Betreuen von Menschen sowie Entlasten pflegender Angehöriger erfolgt stundenweise montags, mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
In der Trebbiner Straße 13 in 14547 Beelitz sind wir montags, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags 14 bis 18 Uhr für Sie da.
Für wen sind die Betreuungsdienste geeignet?
Mehrere Zielgruppen profitieren vom Betreuungs- und Entlastungsdienst:
Unterstützungs- und hilfebedürftige Menschen, die zuhause leben
Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Orientierungsstörungen, demenzielle Störungen, Alzheimer)
Menschen mit psychischen Erkrankungen (wie Depressionen)
Was kostet mich der ambulante Betreuungs- und Entlastungsdienst?
Unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen erhalten im Rahmen der Pflegeversicherung den Betreuungs- und Entlastungsbetrag sowie die Pflegesachleistungen. Die Leistungskataloge definieren, welche Leistung der Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) erbracht und mit den Pflegekassen abgerechnet werden können.
Abgerechnet wird nach Zeitwert. Dieser beträgt mindestens 1 Stunde und kann nach Bedarf in Kopplung mit der Verhinderungspflege erweitert werden.
Wie läuft das ab, wenn ich den Betreuungsdienst in Anspruch nehmen möchte?
Wie wir Sie genau unterstützen können, stimmen wir in einem Erstgespräch ab. Dort erfassen wir mit Ihnen zusammen allgemeine Daten des künftigen Klienten sowie seinen Betreuungsbedarf.
Mit jedem Klienten/Angehörigen und/oder der gesetzlichen Betreuung schließen wir einen schriftlichen Vertrag ab. Der Klient erfährt von Beginn an eine enge Betreuung durch eine Bezugspflegekraft. Sie begleitet ihn und steht bei Problemen und Wünschen zur Seite.
Ansprechperson
Carolin Papendorf Ambulanter Betreuungs- und Entlastungsdienst Beelitz
DRK-Kreisverband Potsdam / Zauch-Belzig e.V. Seniorenbetreuung An den Buschwiesen Ruhlsdorfer Straße 7 14513 Teltow
Häufige Fragen zur DRK-Seniorenbetreuung Teltow
Wie viel Geld steht mir bei Pflegegrad 1 zu?
Beim Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld möglich. Sie können aber einen Entlastungsbetrag von 131 Euro erhalten.
Was steht mir ab Pflegegrad 2 zu?
Ab einem Pflegegrad 2 können Sie ein Pflegegeld von einer Pflegekasse erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.
Sie können außerdem einen Entlastungsbetrag von 131 Euro erhalten.
Zusätzlich ist ein Verhinderungs-/Kurzzeitpflegegeld in Höhe von 3.539 Euro möglich. Das richtet sich an Menschen, bei denen die Betreuungs-/Pflegeperson verhindert ist oder auch eine vorübergehende stationäre Pflege nötig ist.
Wie und wofür kann ich die sozialen Leistungen nutzen?
Das Pflegegeld bekommt die zu pflegende Person und kann es nach Bedarf nutzen.
Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro je Monat bekommt der jeweilige Dienst, der die entlastenden Leistungen erbringt und mit der Pflegekasse abrechnet. Es ist auch möglich, dass der Leistungsnehmer selbst mit der Pflegekasse abrechnet.
Verhinderungs-/Kurzzeitpflegegeld kann bei Verhinderung (zum Beispiel Urlaub oder Erkrankung) der Betreuungs-/Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Es ist auch für eine vorübergehende stationäre Pflege möglich.
Wie lange werden Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Verhinderungs-/Kurzzeitpflegegeld gezahlt?
Das Budget können Sie telefonisch bei der Krankenkasse erfragen.
Das Pflegegeld erhalten Sie monatlich und fortlaufend.
Der Entlastungsbetrag kann aufgespart werden. Sie können ihn bis zum 31. Juni des Folgejahres verwenden.
Das Verhinderungs-/Kurzzeitpflegegeld können Sie bei der Pflegekasse beantragen. Sie können es nach Genehmigung verwenden.
Die Formulare fürs Beantragen können Sie sich von der Pflegekasse schicken lassen. Viele Pflegekassen bieten die Formulare auch online zum Ausdrucken und Ausfüllen.
Die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege können Sie ganzjährig (vom 1. Januar bis 31. Dezember) nutzen.
Welche ambulanten Dienste kann ich nutzen?
Sie können verschiedene ambulante Dienste nutzen, zum Beispiel Dienste mit alltagsunterstützenden Angeboten, Betreuungsdienste, ambulante Pflegedienste oder auch Tagespflegen.
Aktuelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Weitere Fragen zum Thema Betreuungsdienste sowie den Fachbereich Senioren und Pflege insgesamt beantwortet Ihnen gerne Ailine Lehmann als Fachbereichsleitung.
Ansprechperson
Ailine Lehmann Fachbereichsleitung Senioren und Pflege
Die ambulante Pflege des DRK sorgt dafür, dass Menschen zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen. Egal, ob aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung: Wir sind für alle da, die in den eigenen vier Wänden Hilfe brauchen.
Sie möchten sicher und selbstbestimmt bis ins hohe Alter in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen? Wir als DRK bieten Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in den eigenen vier Wänden.
Immer mehr Menschen sehnen sich im Alter nach Wohnformen, die sie bei ihren Interessen, Bedürfnissen und Fähigkeiten abholen. Das nimmt der DRK-Kreisverband Potsdam/Zauch-Belzig zum Anlass und hat Senioren-Wohngemeinschaften geschaffen.
In unseren Tagespflegen betreuen wir ältere Menschen. Wir frühstücken, kochen, lesen oder singen gemeinsam – und haben eine schöne Zeit. Alle können sich am Miteinander beteiligen, wie sie möchten.
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