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Ambulante Pflege

So viel Pflege wie nötig – so viel Selbstverständlichkeit wie möglich

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Unser ambulanter Pflegedienst sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Dabei passen wir alles nach ihren Wünschen und Vorstellungen an. Denn unsere Dienstleistungsqualität messen wir an ihrem Wohlgefühl.

Ansprechperson

Ailine Lehmann
Fachbereichsleitung Senioren und Pflege

a.lehmann@drk-potsdam.de

Tel.: 033200 / 513 671

DRK-Kreisverband Potsdam / Zauch-Belzig e.V.
Fachbereich Senioren und Pflege
Arthur-Scheunert-Allee 2
14558 Nuthetal

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung, so lange wie möglich zu erhalten. Oft lässt sich dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzen oder ganz vermeiden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Ambulante Pflegeteams

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Hoher Fläming

Ambulante Pflege im südlichen Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Magdeburger Straße 22, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 / 562 26
Fax: 033841 - 562 30

Pflegedienstleitung: Herr Eulert
Mail: pflegeteam-badbelzigdrk-potsdam.de

 


Havelland

Ambulante Pflege in Falkensee und Umgebung

Finkenkruger Straße 90, 14612 Falkensee
Telefon: 03322 / 429 54 28
Fax: 03322 - 429 542 9

Pflegedienstleitung: Frau Schade-Koch
Mail: pflegeteam-falkenseedrk-potsdam.de
 

An der Havel

Ambulante Pflege im nördlichen Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Eisenbahnstraße 6, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 / 455 04
Fax: 03327 - 731 537

Pflegedienstleitung: Frau Zirzlaff
Mail: pflegeteam-werderdrk-potsdam.de
 


Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • Pflegebedürftige jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Anziehen
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, zum Beispiel zum Verhindern von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Essenshilfe

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst das Ausführen ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen, um die ärztliche Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal zu sichern. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Krankenkasse zusammen, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.

Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Körperliche Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG-Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einem Pflegegrad eingestuft ist.

Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung und das Erbringen individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit.

Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder Zeit für sich zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben.

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI